Bedingungen / Auflagen
Verbindung mit der Gewässerkarte, gültigen Jahresfischereischein und
ausgefüllter Fangstatistik. Sie ist nicht übertragbar. Es gelten die
gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen.
Die Erlaubnis gilt für max. 2 Ruten!
1 Ködersenke ist wie 1 Angelrute zu betrachten.
Ausübung der Fischerei stets mitzuführen und auf Verlangen den
Kontrolleuren vorzulegen. Es besteht fernerhin Ausweispflicht
gegenüber jedem Besitzer gültiger Fischereipapiere.
Gewässerbeschreibung, Fischart, Größe und Gewicht ist jeweils zum
Jahresende der Pachtgemeinschaft oder den Mitgliedsvereinen
auszuhändigen. Die Ausgabe der neuen Erlaubniskarte erfolgt nur bei
abgegebener Fangstatistik.
ist das Angeln mit Kunst- /Fetzenködern sowie Köderfischen untersagt
sind stets anzulanden!
vom Bellyboot, Schlauch- oder anderen Booten ist verboten. Das
Ausbringen von Ködern mit ferngesteuerten Futterbooten ist gestattet.
Mindestmaße sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
aus.
anzuzünden. Zelten und Campieren ist nicht erlaubt.



