Für Gastkarten Angler gelten für die Gewässer eingeschränkte Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Gewässerkarte!

! Die Gastkarte ist nur für den Rhein und Kieshafen Iffezheim (dunkelblau gefärbt) gültig, siehe Gewässerkarte !
Link zur Gewässerkarte
Bedingungen / Auflagen
1. Allgemeines: Die Fischereierlaubnis hat nur Gültigkeit in
Verbindung mit der Gewässerkarte, gültigen Jahresfischereischein und
ausgefüllter Fangstatistik. Sie ist nicht übertragbar. Es gelten die
gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen.
Die Erlaubnis gilt für max. 2 Ruten!
1 Ködersenke ist wie 1 Angelrute zu betrachten.
2. Ausweispflicht: Die vorgenannten Fischereipapiere sind bei der
Ausübung der Fischerei stets mitzuführen und auf Verlangen den
Kontrolleuren vorzulegen. Es besteht fernerhin Ausweispflicht
gegenüber jedem Besitzer gültiger Fischereipapiere.
3. Fangstatistik: Eine Fangstatistik nach Gewässer gemäß der
Gewässerbeschreibung, Fischart, Größe und Gewicht ist jeweils zum
Jahresende der Pachtgemeinschaft oder den Mitgliedsvereinen
auszuhändigen. Die Ausgabe der neuen Erlaubniskarte erfolgt nur bei
abgegebener Fangstatistik.
4. Hecht- u. Zanderschonzeit (15.2. – 31.5.): Während der Schonzeit
ist das Angeln mit Kunst- /Fetzenködern sowie Köderfischen untersagt
5. Fang von 3 Gutfischen täglich: Rapfen, alle Grundeln und Wels
sind stets anzulanden!
6. Bootsangelverbot: Das Angeln ist nur vom Ufer erlaubt. Das Angeln
vom Bellyboot, Schlauch- oder anderen Booten ist verboten. Das
Ausbringen von Ködern mit ferngesteuerten Futterbooten ist gestattet.
7. Schonzeiten: Die Schonzeiten, außer §4 Hecht & Zander und
Mindestmaße sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
8. Gefahrenübergang: Der Angler übt die Angelei auf eigene Gefahr
aus.
9. Zelten u. Campieren: Es ist verboten an den Ufern ein offenes Feuer
anzuzünden. Zelten und Campieren ist nicht erlaubt.
10. Externer Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten.
Gewässerbeschreibung

(siehe hierzu Gewässerkarte als Bestandteil der Fischereierlaubnis)

Gewässerbeschreibung
(siehe hierzu Gewässerkarte als Bestandteil der Fischereierlaubnis)

1. Rheinstrom: Km 322,100 bis 339,069

2. Rheinseitengraben: ab km 322,100 bis Sandbachmündung

3. Altwasser Gemarkung Söllingen: (Distrikt II) Rheinaue-
Wald einschl. Sulzbach mit Verbindungsgraben bis Bauwerk 74

4. Baggersee Krieger: einschl. östliches Altwasser auf Gemarkung Söllingen.

5. Altwasser Gemarkung Hügelsheim: mit Bau I/II, Verbindungsgraben bis zur Mündung in den Seitengraben.

6. Baggersee Kern (Los 14)

7. Unterlauf des Sandbachs: ab Mündung Altrhein km 2,75 bis zum Rhein

8. Altwasser/Gräben Gemarkung Wintersdorf: westlich Hochwasserdamm (Saurhein/Bannwald) und östlich Hochwasserdamm (Schafkopf mit Verbindungsgraben im Bannwasser bis Quellrhein (Naturschutzverordnung/Einschränkungen beachten)

Bestimmungen der Mitgliedsvereine zum Downloaden:

Download

SCHONZEITEN UND MINDESTMAßE – PG1 – (Stand 03 / 2026)

TierartSchonzeitMindestmaß (cm)
Aal (Rhein)15. September bis 1. März50
Aalrutte (Quappe, Trüsche)1. November bis 28. Februar30
Aland1. April bis 31. Mai 25
Äsche1. Februar bis 30. April 30
Bach-, Flussforelle (andere Gewässer)1. Oktober bis 28. Februar 35
- Fließgewässer oberh. 800m ü. NN.1. Oktober bis 28. Februar 20
- übrige Gewässer1. Oktober bis 28. Februar 25
Bachsaibling1. Oktober bis 28. Februar --
Barbe1. Mai bis 15. Juni40
Felchen15. Oktober bis 10. Januar 30
Hecht5. Februar bis 31. Mai50
Hecht u. Zander im Main1. Februar bis 30. April 50
Huchen (gilt nur in der Donau u. Gewässersystem)1. Februar bis 31. Mai 70
Karpfenkeine35
Nase15. März bis 31. Mai 35
Rapfen (nur i.d. Donau u.- Gewässersystem)1. März bis 31. Mai 45
Regenbogenforelle1. Oktober bis 28. Februar --
Schleie15. Mai bis 30. Juni 25
Seeforelle1. Oktober bis 28. Februar50
Seesaibling1. Oktober bis 28. Februar 25
Steinkrebs1. Oktober bis 10. Juli 8
Zander1. April bis 31.Mai 45
Edelkrebs, Flußkrebs - Weibchen1. Oktober bis 10.Juli 12
- Männchen 1. Oktober bis 31. Dezember 12
Ganzjährige Schonzeit:

Alle Neunaugen, Atlant. Stör, Lachs, Meerforelle, Wandermaräne, Maifisch, Finte, Frauennerfling, Strömer, Schneider, Zährte, Bitterling, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Schrätzer, Streber, Zingel, Groppe, Dohlenkrebs, Flußperl-, Fluß- und Teichmuschel