Bootsfischen
Das Bootsfischen auf dem Rhein ist nicht untersagt. Zu beachten sind die Bestimmungen der Rheinpachtgemeinschaft 1, die Landesgrenzen und die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung.
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung HTML
Achtung Bootsfischer beachtet: Auf dem Rhein kontrolliert euch nicht die PG1, sondern die Wasserschutzpolizei!