Schonzeit für den Aal verlängert!

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Ministerium verlängert Fangverbot für den Aal im Rhein um weitere 3 Jahre

Die Landesfischereiverordnung vom 03. April 1998, zuletzt geändert am 09. Februar 2010 wurde durch das Landwirtschaftsministerium erneut geändert.Im Gesetzblatt vom 21.12.2012 stehen die Änderungen.

Die ganzjährige Schonzeit für den Aal im Rhein und den vom Rheinwasser durchströmten Gewässern wurde vom 31.12.2012 bis zum 31.12.2015 verlängert!