Noch einmal Lachsfang im Rheinseitengraben. Wie verhalte ich mich richtig.

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Den bereits gezeigten Lachsfang möchte ich noch einmal aufgreifen.

Es kann grundsätzlich jedem Angler passieren, daß er einen Fisch fängt, der geschützt ist. Wie habe ich mich dann zu verhalten?

Der Fisch wird so schnell wie möglich vom Köder / Haken / Blinker befreit, wenn möglich, wird er dabei im Wasser / Kescher belassen und umgehend schonend zurück gesetzt. Hat er den Köder geschluckt und blutet nicht, Schnur abschneiden und ebenso verfahren, wie oben erwähnt. Die Maße schätzt Ihr nur, auf keinen Fall dürft Ihr den Fisch weiterem Streß aussetzten und anfangen ihn zu wiegen oder zu vermessen. Auch wird er von Euch nicht zum Photographieren dem Wasser entnommen; man kann auch ein Bild von dem Fisch machen, wenn er sich im Wasser / Kescher befindet.
Diese Bestimmungen kommen nicht von mir, sondern sie sind im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Wenn es dumm läuft und ihr bei falschem Verhalten womöglich auch noch von der Wasserschutzpolizei beobachtet werdet gibt es bestenfalls eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.Unabhängig davon wäre es natürlich interessant zu erfahren, wenn ähnliche Fänge oder Sichtungen gemacht werden. Deshalb bitten wir euch, uns von solchen Ereignissen Meldung zu erstatten.
Schickt uns eine Naricht über das Kontaktformular.

Zur Unterscheidung Lachs / Meeforelle das nachfolgende Bild, das oben den Lachs zeigt, deutlich zu erkennen an der nach innen eingebuchteten Schwanzflosse. Darunter die Meerforelle.

LMf